Ziele des Fachverbandes
Der o.g. Verein wurde zu dem Zweck gegründet, die Bedeutung eines wirkungsvollen  
Blendschutzes am Bildschirmarbeitsplatz hervorzuheben und in diesem 
Zusammenhang erprobte Lösungen zur Behebung der Blendschutzproblematik sowie 
alles Wissen über den Blendschutz bekannt zu machen und zu verbreiten.
Er soll weiterhin allen Mitgliedern und Interessenten die Möglichkeit des Austausches
beruflicher Erfahrungen bieten. Aufgrund der Zugehörigkeit der Mitglieder zu 
verschiedenen Staaten der Europäischen Gemeinschaft, werden länderspezifische
Unterschiede hinsichtlich der Bedeutung des Blendschutzes am Bildschirmarbeitsplatz
sowie in der länderspezifischen Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien
( EU-Richtlinie 90/270/EWG ) diskutiert werden.
Der Verein ist bestrebt durch Publikationen, Fachvorträge und Ausstellungen, in der 
Praxis erprobte Lösungen für einen optimalen Blendschutz am Bildschirmarbeitsplatz,
den Entscheidungsträgern in Industrie und Verwaltung nahe zubringen. Von großer 
Bedeutung ist dabei der stete Bezug zu den geltenden gesetzlichen Richtlinien der
Europäischen Gemeinschaft, aber auch die Berücksichtigung der nationalen
gesetzlichen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten, für den Bereich
Sonnen- und Blendschutz.
Durch die Verknüpfung der gesetzlichen Vorschriften mit in der Praxis erprobten 
Lösungen für den Blendschutz, dient der Verein dem gemeinnützigen Zweck, dem
potentiellen Anwender Sicherheit für die Entscheidung zu geben. Der Entscheider soll 
mit den gültigen Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen bezüglich des
Blendschutzes am Bildschirmarbeitsplatz vertraut gemacht werden und diese als
leistungs- und gesundheitssteigernde Elemente für die Beschäftigten erkennen. Auf 
dieser Basis kann die gezielte Auswahl geeigneter Lösungen zur Behebung der
Blendschutzproblematik erfolgen.
Mit der Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen im breiten Rahmen ist es das 
Ziel des Europäischen Fachverbandes für Blendschutz am Bildschirmarbeitsplatz e.V.
zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am 
Bildschirmarbeitsplatz beizutragen.

zurück