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EU - Richtlinie |
| Am 01.01.1997 trat die 5.
Einzelrichtlinie (Bildschirm-Richtlinie 90/270/EWG) in Kraft. Sie befasst sich mit der Sicherheit und der Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz. In Deutschland wurde diese Richtlinie in der Bildschirmarbeits-Verordnung (BildSchArbV) umgesetzt. Die Bildschirmarbeits-Verordnung erfasst die gesamte Arbeitssituation, |
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d. h. den Arbeitsplatz mit
seiner Ausstattung und den Werkzeugen, das Arbeitsumfeld mit
Akustik, Optik und Klima
sowie der vorhandenen Arbeitsorganisation. Die Rechte der Arbeitnehmer wurden deutlich gestärkt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten zu ermitteln |
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und auf die Möglichkeit physischer und psychischer Gefährdung hin zu überprüfen. |