EU - Richtlinie
Am 01.01.1997 trat die 5. Einzelrichtlinie (Bildschirm-Richtlinie 90/270/EWG) in Kraft.
Sie befasst sich mit der Sicherheit und der Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz.
In Deutschland wurde diese Richtlinie in der
Bildschirmarbeits-Verordnung (BildSchArbV)
umgesetzt. Die Bildschirmarbeits-Verordnung erfasst die gesamte Arbeitssituation,
d. h. den Arbeitsplatz mit seiner Ausstattung und den Werkzeugen, das Arbeitsumfeld mit Akustik, Optik und Klima sowie der vorhandenen Arbeitsorganisation. Die Rechte der
Arbeitnehmer wurden deutlich gestärkt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die 
Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten zu ermitteln  


und auf die Möglichkeit physischer und psychischer Gefährdung hin zu überprüfen.

zurück