Blendschutz Gesetze
Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Für den verschiedenen Bereich konkretisieren Verordnungen diese gesetzlichen Pflichten. Die Unfallversicherungsträger haben das Recht, durch Unfallverhütungsvorschriften ebenfalls weitere Konkretisierungen für ihre branchenbezogenen Zuständigkeitsbereiche zu erlassen.
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften haben rechtsverbindlichen Charakter. Ihre Einhaltung wird von den staatlichen Arbeitsschutzbehören auf Länderebene und von den Unfallversicherungsträgern kontrolliert.
Richtlinien & Verordnungen ...
... mit direktem Bezug auf Sonnen- und Blendschutzsysteme
- EU Richtlinie 90/270 EWG (aus 89/391 EWG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmArbV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Berufsgenosssenschaftliche Vorschriften, Informationen & Normen
- verschiedene DIN Normen
Der Arbeitsschutz wird bestimmt in Deutschland durch:
- Staat und die Länder
- die hoheitliche Tätigkeit der Unfallversicherungsträger
Kontrollen werden durchgeführt durch:
- das Gewerbeaufsichtsamt – Staatliches Amt für Arbeit
- die Berufsgenossenschaft
- die Verwaltungsberufsgenossenschaft
Blendschutz Gesetze
Entsprechende Gesetze
- Bildschirmarbeitsverordung (BildscharbV) vom 01.12.1996 als Teil des Arbeitsschutz-Rahmengesetzes (ArbSchRG)
- DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht"
- DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen"
- EN 29241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten"
- VBG "Büroarbeitsplätze – sicher und gesund!"
- AGI Arbeitsblatt F20 "Sonnen- und Blendschutzsysteme"
Reflexion & Spiegelung am Bildschirm
- Vermeidung von Reflexionen und störenden Blendungen auf dem Bildschirm durch eine geeignete, verstellbare Blendschutzeinrichtung am Fenster.
- Vermeidung hoher Lichtdichteunterschiede im Raum (Obergrenzen: mittlere Leuchtdichte 300 cd/m ², maximale Leuchtdichte 400 cd/m ²).
- Blendschutzvorrichtungen sollen einen geringen Lichttransmissionsgrad, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse, aufweisen.
Entsprechende Gesetze
- Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001 (ENEV), gültig ab 01.02.2002.
- DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen"
- VBG "Klima in Bürogebäuden
Wärmebelastung
- Räume müssen je nach Art der Arbeit vor übermäßiger Sonnen- und Wärmeeinstrahlung geschützt werden
- der solare Zugewinn sollte als Basis für die ganzjährige Energieeinsparung genutzt werden (Niedrigenergiebauweise)
Entsprechende Gesetze
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vom 01.12.1996 als Teil des Arbeitsschutz-Rahmengesetzes (ArbSchRG)
- EN 29241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten"
- DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht"
- VBG "Büroarbeitsplätze – sicher und gesund!"
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz (Multifilm)
- Die Beleuchtung muss der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein.
- Am Bildschirmarbeitsplatz soll eine Beleuchtungsstärke von 300 bis 500lx erreicht werden (lx ist die Einheit der Beleuchtungsstärke)
- Das Verhältnis der mittleren Flächenleuchtdichte von häufig nacheinander betrachteten aufgabenbezogenen Flächen sollte kleiner als 10:1 sein.
Richtlinien & Verordnungen zum Download
- EU Richtlinie 90/270 EWG (aus 89/391 EWG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmArbV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Links: Berufsverband der Augenärzte e.V. sozialnetz.de europa.eu.int buero-forum.de gesetze-im-internet.de