Risikofaktor Augen

Sehbeschwerden – wenn die Augen schmerzen.

80 Prozent derer, die täglich länger als 3 Stunden vor dem Computer sitzen, klagen über Beschwerden im Kopf- und Rückenbereich. Etwa die Hälfte von ihnen leidet an Kopfschmerzen, trockenen Augen, extreme Lichtempfindlichkeit, verschwommene Sicht oder unregelmäßige Müdigkeitserscheinungen. Diese Beschwerden sind auf Dauer gefährlich und führen zu erheblicher Konzentrationsschwäche und erhöhen die Fehlerquote am Arbeitsplatz.

Starke Beanspruchung der Augen bei der Bildschirmarbeit.

Seit knapp 60 Jahren gibt die "Allensbacher Brillenstudie" Aufschluss darüber, wie sich der aktuelle Markt an Brillen- und Kontaktlinsenträgern entwickelt. Hieraus lassen sich wichtige Schlussfolgerungen für die Auswirkungen bei der Arbeit vorm Bildschirm ableiten:

Brillenträger damals und heute

Fazit: In allen Altersgruppen lässt sich nachweisen, dass die Bildschirmarbeit eine messbare Sehschwäche verursacht. Besonders deutlich ist der Abstand in den unteren Altersgruppen. Von den 20- bis 29-jährigen, welche regelmäßig vor einem Bildschirm sitzen, sind 32% Brillenträger. Der Anteil der jungen Menschen ohne Bildschirmarbeit beläuft sich dagegen nur auf 20%.


Wer übernimmt die Kosten?

Die Brille wurde aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen und wird nur noch in sehr seltenen Fällen bezuschusst. Nicht ohne Grund! Denn im Jahr 2002 betrugen die Kosten der Krankenkassen für den Brillenersatz (ohne Kontaktlinsen) bereits 660 Millionen EUR. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich hierbei nur um einen relativ geringen Anteil der Gesamtkosten handelt. Außerdem zählt die Gesundheitsreform eine Sehschwäche nicht zu einer Krankheit.

Einen Zuschuss für eine neue Brille erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit, sowie Menschen mit extrem schlechter Sehfähigkeit. Hierbei dürfen beide Augen einzeln nicht mehr als 30% Sehkraft erreichen.

Sehbeschwerden Folgen Blendschutz

Fazit: Die Kosten liegen bei den Arbeitgebern und -nehmern.

Wie verhindere ich Sehbeschwerden bei meinen Mitarbeitern?

Laut dem BildscharbV § 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sind Sie verpflichtet ihren Beschäftigten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für die Arbeit am Bildschirm zur Verfügung zu stellen.

Wie lassen sich Sehbeschwerden vermeiden bzw. vermindern?

Führen Sie regelmäßig Sehtest, wie in der BildscharbV vorgeschrieben, durch. Sorgen Sie für einen genormten Flachbildschirm sowie ausreichenden Blendschutz.

Testen Sie: Wie viele Ihrer Angestellten bzw. Arbeitskollegen sind Brillenträger?